Konsequenzen für den Sportbetrieb

Der Landkreis Meißen hat gestern die vierte Allgemeinverfügung zum Vollzug der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung bekannt gegeben. Danach gelten ab morgen (01.12.2020) die verschärften Regeln unter anderem auch Ausgangsbeschränkungen. Danach ist das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund untersagt. Bei der Aufzählung der triftigen Gründe ist das Sporttreiben nur im Freien und im Umkreis von 15km zum Wohnort möglich. Danach zählt die Inanspruchnahme von Vereinssportangeboten nicht zu den trifftigen Gründen. Der Vereinssport muss daher für den Zeitraum der Gültigkeit der Allgemeinverfügung 01.12.2020 bis 28.12.2020 eingestellt werden.

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